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Mein Anschlussflug wurde verpasst

Anschluss wegen Verspätung verpasst? Bei einer Buchung kann EU-Entschädigung möglich sein. Kostenlose Ersteinschätzung online.

Startendes Flugzeug im Außenspiegel eines Autos

Sie haben am Flughafen den Anschlussflug verpasst und fragen sich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht? In vielen Fällen könnte das der Fall sein. Entscheidend ist vor allem, ob Ihre Reise als eine durchgehende Buchung bei derselben Fluggesellschaft oder im selben Reisevertrag zusammengefasst war.

Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel

Bei Anschlussflügen in einer Buchung zählt nicht die Verspätung des einzelnen Teilstücks, sondern die Ankunft am endgültigen Ziel. Wenn Sie wegen einer Verspätung oder Annullierung des ersten Fluges Ihren Anschluss verpassen und am Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung ankommen, könnte ein Anspruch nach EU 261/2004 bestehen, vorausgesetzt, es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, für den die Airline nicht haftet.

Die Entschädigung richtet sich nach der gesamten Strecke, nicht nach dem einzelnen Teilstück. Beispiel: Berlin → Frankfurt → Bangkok. Auch wenn nur der erste Abschnitt verspätet war, kann die Entschädigung nach der Gesamtstrecke bemessen werden, in diesem Fall als Langstrecke bis zu 600 € pro Person.

Wichtig bei getrennten Buchungen

Haben Sie die Flüge separat gebucht, bei verschiedenen Airlines oder über unterschiedliche Portale, entsteht in der Regel kein Anspruch wegen eines verpassten Anschlusses. Dann haftet jede Airline nur für „ihren“ Flug. Prüfen Sie deshalb immer, ob Ihre Tickets als Durchcheck bis zum Endziel ausgestellt waren.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann EU261 auch dann greifen, wenn ein Anschluss außerhalb der EU stattfindet, etwa bei Abflug von einem EU-Flughafen mit Zwischenstopp und Weiterflug in ein Drittland. Maßgeblich ist die gemeinsame Buchung und die verspätete Ankunft am Endziel.

Betreuungsleistungen während der Wartezeit

  • Ab zwei Stunden Wartezeit: kostenlose Verpflegung sowie Kommunikationsmöglichkeit.
  • Bei Übernachtung: Hotel und Transfer sowie gegebenenfalls Rück- oder Weiterbeförderung.
  • Die Airline muss Sie zum Endziel bringen, nicht nur bis zur nächsten Zwischenstation.

Dokumentieren Sie Verspätungszeiten, Bordkarten, Buchungsbestätigungen und schriftliche Mitteilungen der Airline. Diese Unterlagen erleichtern die Prüfung erheblich.

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen

Unverbindlich, ohne Vorabkosten und bis zu 3 Jahre rückwirkend.

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Häufige Fragen

Wann zählt ein verpasster Anschlussflug?

Bei durchgehender Buchung zählt die Ankunft am Endziel, nicht nur das erste Segment.

Was, wenn ich separate Tickets hatte?

Bei getrennten Buchungen besteht in der Regel kein Anspruch wegen verpasstem Anschluss, jede Airline haftet nur für ihren Flug.

Wird die Entschädigung nach Gesamtstrecke berechnet?

Ja, bei einer Buchung kann die Entfernung vom Abflug- zum Endziel maßgeblich sein.

Welche Betreuung muss die Airline leisten?

Ab zwei Stunden Wartezeit können Verpflegung und Kommunikation fällig werden; ggf. Hotel und Umbuchung.

Kann ich den Fall kostenlos prüfen lassen?

Ja, unser Sofort-Check und die Fallprüfung sind für Sie unverbindlich.